Preise
Allgemeine Preise der Grundversorgung
Allgemeine Preise für Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe und Direktheizung
Preisblatt Wärmepumpe (ab 01.09.2023; bei technischer Inbetriebnahme bis 31.12.2023) | |
Preisblatt Direktheizung (ab 01.09.2023) | |
Allgemeine Preise der Ersatzversorgung
Für Entnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung (i.d.R. bei einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh) in der gesetzlichen Ersatzversorgunggemäß § 38 EnWG gelten ab dem 01.01.2023 die gesondert veröffentlichten "Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung mit Strom für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung" Ersatzversorgung für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.04.2024 | Download |
Ersatzversorgung für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.09.2023 bis 31.03.2024 | Download |
Allgemeine Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Allgemeines
Strom Grundversorgungsverordnung | Download |
Ergänzende Bedingungen | Download |
Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV (Muster) Anlage zur Abwendungsvereinbarung |
Informationen rund um das Thema Grund- und Ersatzversorgung
Innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Kreiswerke bieten wir Tarife im Rahmen der „Allgemeinen Preise der Grundversorgung" sowie "Allgemeine Preise der Ersatzversorgung“ an. Haben Sie eine Kündigung von Ihrem bisherigen Lieferanten erhalten oder Ihr derzeitiger Anbieter kann Sie kurzfristig nicht mehr versorgen, bieten wir Ihnen weiterhin eine verlässliche Versorgung.
Wer in diese Tarife aufgenommen wird und was die Begriffe Grundversorgung und Ersatzversorgung bedeuten, können Sie hier nachlesen:
Was versteht man unter Grundversorgung?
Was versteht man unter Grundversorgung?
Sobald Sie Strom für Ihre Entnahmestelle entnehmen und keinen besonderen Stromtarif mit einem Lieferanten vereinbart haben, werden Sie als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu den sogenannten „Allgemeinen Preisen der Grundversorgung“ beliefert. Das heißt: Wenn Sie z. B. bei einem Neueinzug oder einem Umzug keinen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, sind sie ab der ersten Stromabnahme (Betätigen des Lichtschalters) automatisch beim zuständigen Energieversorger angemeldet.
Was ist eine Ersatzversorgung?
Was ist eine Ersatzversorgung?
Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet und die Belieferung erfolgt zu den sogenannten „Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung".
Was unterscheidet einen Grundversorger wie die Kreiswerke von einem Discount-Anbieter?
Was unterscheidet einen Grundversorger wie die Kreiswerke von einem Discount-Anbieter?
Als regionaler Grundversorger stehen wir für Vertrauen und Stabilität. Unsere Aufgabe ist es, unsere Kundinnen und Kunden zu fairen Preisen zu beliefern. Werden Sie als Kunde/Kundin in unserem Grundversorgungsgebiet von Ihrem Lieferanten z. B. wegen steigender Bezugspreise gekündigt, fangen wir Sie im Rahmen unserer Grundversorgung auf. Sie können sich auf uns verlassen, denn wir sichern Ihnen eine lückenlose Energielieferung zu.
Grundversorgungsgebiet der Kreiswerke
Die Grund- und Ersatzversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. In den Gebieten, in denen die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH die meisten Haushalte mit Strom versorgt, ist sie Grund- und Ersatzversorger. Das entspricht fast dem gesamten Netzgebiet der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.